Die besondere Sensibilität des juristischen und steuerrechtlichen Tätigkeitsbereiches erfordert ein hohes Maß an Vertrauen seitens unserer Mandanten. Das Bewusstsein darüber ist uns Ansporn und Verpflichtung zugleich.
Wir schlagen die Brücke zwischen der klassischen Steuerberatung und der Rechtsberatung. Die rechtssichere Lenkung und Gestaltung steuerlicher Sachverhalte ist unseres Erachtens nur bei zivilrechtlich rechtssicherer Vorbereitung möglich.
Zu unseren Kernkompetenzen zählen folgende Bereiche:
- laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Einspruchsverfahren und Vertretung vor den Finanzgerichten
- Steuerliche Beratung und vertragliche Gestaltung unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Verteidigung im Steuerstrafrecht
- Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung von Betriebsvermögen / Unternehmen
- Beratung bei der Unternehmensgründung und der Rechtsformwahl
- Errichtung von Gesellschaften / Firmengründung
Zu unseren Dauermandanten im steuerlichen Bereich zählen vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen, Ärzte, Freiberufler, Künstler, wie auch Arbeitnehmer / Privatpersonen, regional und grenzüberschreitend.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an:
Ralph Martz, Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht- Fachanwalt für Erbrecht
06224 - 175599
