Arbeitsrecht

Die kompetente Wahrnehmung der Mandanteninteressen im Arbeitsrecht erfordert ein hohes Maß an Fachwissen sowie die Kenntnis aktueller Rechtsprechung.

Wir stellen uns diesen Anforderungen durch ständige Fort- und Weiterbildung, um ein Höchstmaß an Spezialisierung und Fachwissen bieten zu können.

Wir beraten Sie kompetent und zielführend auf allen Feldern des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Unsere Tätigkeitsfelder im individuellen Arbeitsrecht umfassen alle Angelegenheiten von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses wie zum Beispiel:

  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen von Arbeitsrechtsstreitigkeiten / Kündigungsschutzverfahren
  • Arbeits- und Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge
  • Gestaltung und Prüfung von Dienstverträgen (z.B. für Geschäftsführer oder freie Mitarbeiter)
  • Rechtmäßigkeit von Versetzungsmaßnahmen
  • Rechtmäßigkeit von Abmahnungen
  • Streitigkeiten nach dem AGG
  • laufende Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten;
  • Handelsvertreterrecht und alle zusammenhängenden Vertragsangelegenheiten und Streitigkeiten
  • Restrukturierungen

Kündigungsschutzangelegenheiten
Die weit überwiegende Anzahl aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen genießt Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Besteht Kündigungsschutz, kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nur dann rechtswirksam gekündigt werden, wenn ein anerkannter Kündigungsgrund besteht, bzw. die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Eine Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe in der Peron oder dem Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Wann dies im Einzelfall gegeben ist, hängt von zahlreichen Einzelfragen ab. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Unsere Tätigkeitsfelder im kollektiven Arbeitsrecht umfassen alle Angelegenheiten des Tarifvertragsrechts sowie des Mitbestimmungsrechts (z.B. Betriebsrat) wie zum Beispiel:

  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Rechte von Arbeitsgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Streikmaßnahmen

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