Zivilrecht

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten, z.B. im Vertragsrecht im Allgemeinen, im Kauf- und Werkvertragsrecht aber auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte) oder der Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.).

Bei der Durchsetzung von Forderungen ist zu beachten, dass alleine mit dem Erstreiten eines Titels (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) in der Regel erst ein Teilerfolg erzielt ist. Ziel ist es jedoch, dass Ihre Forderung auch tatsächlich erfüllt wird. Die Durchsetzung z.B. gerichtlich festgestellter Ansprüche erfolgt im Rahmen der sog. Zwangsvollstreckung.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz in allen zivilrechtlichen Belangen zur Seite.

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